Das Recht von SchülerInnen auf Vertretung ihrer Interessen und Mitgestaltung des Schullebens ist in Österreich gesetzlich verankert, primär im Schulunterrichtsgesetz (SchUG) und Schülervertretungsgesetz (SchVG). In einer gleichen, unmittelbaren, geheimen und persönlichen Wahl bestimmen SchülerInnen ihre Interessensvertretretung. Je nach Schule und Ebene sind das beispielsweise Klassen-, Unterstufen-, Jahrgangs-, Schul-, Tages- oder AbteilungssprecherInnen mit jeweiligen StellvertreterInnen. Gesetzlich geregelt ist außerdem die überschulische Interessensvertretung der SchülerInnen auf Landes- und Bundesebene durch die LandesschülerInnenvertretung (LSV) bzw. BundesschülerInnenvertretung (BSV).